Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Heimtückegesetz
Heimtückegesetz,Kurzbez. des nat.-soz. Ausnahme-Ges. »gegen heimtück. Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Uniformen« vom 20. 12. 1934, das der Sicherung der nat.-soz. Herrschaft diente; seine unklaren und weit gefassten Tatbestände erlaubten den Behörden, die polit. Opposition einzuschüchtern und zu unterdrücken.
Heimtückegesetz,Kurzbez. des nat.-soz. Ausnahme-Ges. »gegen heimtück. Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Uniformen« vom 20. 12. 1934, das der Sicherung der nat.-soz. Herrschaft diente; seine unklaren und weit gefassten Tatbestände erlaubten den Behörden, die polit. Opposition einzuschüchtern und zu unterdrücken.