Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Heimstätte
Heimstätte,früher Grundstück, bestehend aus einem Einfamilienhaus mit Nutzgarten oder landwirtsch. oder gärtner. Anwesen, zu dessen Bewirtschaftung die Familie nicht ständiger Hilfe bedurfte. H. wurden durch Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände oder gemeinnützige Siedlungsgesellschaften zu günstigen Bedingungen ausgegeben. Rechtsgrundlage war das Reichsheimstätten-Ges. von 1920, das 1993 aufgehoben wurde. Damit verloren die H. ihre mit bestimmten Einschränkungen bei Veräußerung und Vererbung verbundene Heimstätteneigenschaft.
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