Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Heimerziehung
Heimerziehung,die im Rahmen der Jugendhilfe vorübergehend oder dauernd durchgeführte Erziehung von Kindern und Jugendlichen in einem Heim (§ 34 SGB VIII). H. soll die Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen, die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten oder die Verselbstständigung des Jugendlichen fördern. H. kann bei Verwaisung erfolgen oder wenn die Eltern ihrer Erziehungspflicht nicht angemessen nachkommen. Auch wenn die körperl. bzw. seelisch-geistige Situation des Kindes heil- oder sonderpädagog. Betreuung fern vom Wohnort erfordert, wird auf H. zurückgegriffen. - Die neuere H. legt zur Vermeidung von spezif. Störungen, die bei Heimzöglingen auftreten können, Wert auf familienähnl. Kleingruppen oder Wohngemeinschaften, bes. in Kinder- und Jugenddörfern.
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