Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Heiliger Stuhl
Heiliger Stuhl,Völkerrecht: Bez. des Oberhaupts der kath. Kirche in seiner Eigenschaft als Völkerrechtssubjekt. Die historisch gewachsene völkerrechtl. Subjektqualität des H. S. trat bes. nach dem territorialen Verlust des Kirchenstaates (1870) hervor, als zahlreiche Staaten mit dem H. S. diplomat. Beziehungen unterhielten. Sie blieb auch nach Abschluss der Lateranverträge (1929) und dem Entstehen des souveränen Vatikanstaats als neuem Völkerrechtssubjekt erhalten und ist von diesem getrennt zu betrachten. Im Rahmen seiner traditionellen Aufgaben nimmt der H. S. am völkerrechtl. Verkehr teil und schließt völkerrechtl. Verträge, bes. Konkordate.
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