Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Heilanstalt
Heilanstalt,Einrichtung zur Aufnahme und stationären Behandlung von erkrankten Personen (z. B. Suchtkranken), die einer spezif. länger dauernden und in den allg. Krankenhäusern nicht durchführbaren Behandlung bedürfen. -
Recht: Maßregeln der Besserung und Sicherung, Unterbringung.
Heilanstalt,Einrichtung zur Aufnahme und stationären Behandlung von erkrankten Personen (z. B. Suchtkranken), die einer spezif. länger dauernden und in den allg. Krankenhäusern nicht durchführbaren Behandlung bedürfen. -
Recht: Maßregeln der Besserung und Sicherung, Unterbringung.