Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Heide
I Heide,1) Botanik: (Erica) Gattung der Heidekrautgewächse; Zwergsträucher mit kleinen, nadelförmigen Blättern, in Feuchtheiden und Mooren die Glocken-H. (Erica tetralix) mit rosa Blüten in endständigem Blütenstand, in Gebirgskiefernwäldern die Schnee-H. (Erica herbacea) mit fleischfarbenen Blüten, häufig als Zierpflanze kultiviert.
2) Geographie: urspr. Rechtsbegriff für die mageren Weiden und Wälder sandiger Gegenden; östlich der Elbe die Bez. für Kiefernwälder (z. B. Jungfernheide); heute i. Allg. eine Pflanzengesellschaft von Zwergsträuchern, Gräsern und Kräutern auf nährstoffarmen Böden. In der H. des nordwestdt. Tieflandes (Lüneburger Heide) und seinen Nachbarländern hatte sich Heidekraut anstelle urspr. Eichenwälder weit verbreitet, begünstigt durch die Beweidung mit Heidschnucken. Heute ist sie bis auf wenige Naturschutzgebiete in Kiefernforste umgewandelt. Die seltenen natürl. Sumpf-H. sind nur die Ausläufer der atlant. Zwergstrauch-H., die entlang der europ. Atlantikküste auftritt. Auf subalpiner Stufe treten im Hochgebirge Alpenrosen-H. auf, darüber Zwergstrauchheiden. Die kontinentalen Steppen-H. bilden gehölzarme Magerrasen, die sich durch extensive Weidewirtschaft über ihre wenigen natürl. Standorte (erdarme Felsen) ausdehnen. Den Hauptanteil bilden Heidekrautgewächse, Stauden und Wacholder.
II Heide,
Krst. des Landkreises Dithmarschen, Schlesw.-Holst., auf dem Geestrand, 20 600 Ew.; Klaus-Groth-Museum, Heimatmuseum; Apparate- und Maschinenbau, elektron. Ind.; bei Hemmingstadt Erdölraffinerie.- H., 1434 erstmals urkundlich erwähnt, war 1447-1559 Hauptort des Bauernfreistaates Dithmarschen; 1870 Stadt.
I Heide,1) Botanik: (Erica) Gattung der Heidekrautgewächse; Zwergsträucher mit kleinen, nadelförmigen Blättern, in Feuchtheiden und Mooren die Glocken-H. (Erica tetralix) mit rosa Blüten in endständigem Blütenstand, in Gebirgskiefernwäldern die Schnee-H. (Erica herbacea) mit fleischfarbenen Blüten, häufig als Zierpflanze kultiviert.
2) Geographie: urspr. Rechtsbegriff für die mageren Weiden und Wälder sandiger Gegenden; östlich der Elbe die Bez. für Kiefernwälder (z. B. Jungfernheide); heute i. Allg. eine Pflanzengesellschaft von Zwergsträuchern, Gräsern und Kräutern auf nährstoffarmen Böden. In der H. des nordwestdt. Tieflandes (Lüneburger Heide) und seinen Nachbarländern hatte sich Heidekraut anstelle urspr. Eichenwälder weit verbreitet, begünstigt durch die Beweidung mit Heidschnucken. Heute ist sie bis auf wenige Naturschutzgebiete in Kiefernforste umgewandelt. Die seltenen natürl. Sumpf-H. sind nur die Ausläufer der atlant. Zwergstrauch-H., die entlang der europ. Atlantikküste auftritt. Auf subalpiner Stufe treten im Hochgebirge Alpenrosen-H. auf, darüber Zwergstrauchheiden. Die kontinentalen Steppen-H. bilden gehölzarme Magerrasen, die sich durch extensive Weidewirtschaft über ihre wenigen natürl. Standorte (erdarme Felsen) ausdehnen. Den Hauptanteil bilden Heidekrautgewächse, Stauden und Wacholder.
II Heide,
Krst. des Landkreises Dithmarschen, Schlesw.-Holst., auf dem Geestrand, 20 600 Ew.; Klaus-Groth-Museum, Heimatmuseum; Apparate- und Maschinenbau, elektron. Ind.; bei Hemmingstadt Erdölraffinerie.- H., 1434 erstmals urkundlich erwähnt, war 1447-1559 Hauptort des Bauernfreistaates Dithmarschen; 1870 Stadt.