Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Hegung
Hegung, feierl. Eröffnung des Dings; erfolgte durch das Einhegen der Gerichtsstätte mit Zweig, Pflock und Seil, verbunden mit formelhaften Erklärungen der Richter an die Anwesenden; stellte das Ding unter einen besonderen Frieden.
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