Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Hegemonie
Hegemonie[grch. »Führung«] die, in der internat. Politik die Vormachtstellung eines Staates gegenüber anderen. Sie gründet sich auf die Anerkennung der polit. (ideolog.), militär., wirtsch. und/oder kulturellen Überlegenheit eines Staates seitens anderer. H. geht über bloße Einflussnahme hinaus, endet aber unterhalb der Schwelle unmittelbarer Herrschaftsausübung. Im Ggs. zu einem mit Gewalt erzwungenen Über- und Unterordnungsverhältnis schließt H. - idealtypisch gesehen - das Moment der Freiwilligkeit und Gleichberechtigung der Partner innerhalb des H.-Systems ein. In der polit. Realität überschreitet die H. eines Staates über andere jedoch oft die Schwelle zur Herrschaft im Sinne einer Über- und Unterordnung.
Beispiele hegemonialer Bestrebungen sind die Auseinandersetzungen, z. B. in der Antike zw. Athen und Sparta, im MA. zw. Venedig und Genua, in der Neuzeit zw. Österreich und Preußen. Nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelte sich unter ideolog. Vorzeichen zw. den Führungsmächten von Blöcken im Ost-West-Konflikt ein Kampf um den beherrschenden Einfluss in der Welt.
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