Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Heerschild
Heerschild,im Lehnsrecht des Hoch-MA. die Fähigkeit zum Erwerb eines Ritterlehens. Der Sachsen- und der Schwabenspiegel kannten eine H.-Ordnung von sieben Stufen: 1) König, 2) geistl. Fürsten, 3) weltl. Fürsten, 4) Grafen und Freiherren, 5) schöffenbar Freie und Ministerialen, 6) die Mannen der Vorigen, 7) übrige Ritterbürtige.
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