Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Heck
I Heck,der hintere Teil eines Fahrzeugs, insbesondere der (über das Wasser herausragende) hintere Teil eines Schiffes. Man unterscheidet: das ellipt. Dampfer-H. älterer Schiffe; das bei Fracht- und Fahrgastschiffen bevorzugte Kreuzer-H.; das v. a. bei Segel- und Motorbooten zu findende Spiegel- oder Plattgatt-H. ; das Jacht-H. bei Rennjachten, das bugähnlich gestaltete Spitzgatt-H. bei Fischkuttern und das Tunnel-H. mit tunnelförmig gewölbtem Unterwasserteil bei Binnenschiffen.
II Hẹck,
Philipp von (geadelt 1912), Rechtsgelehrter, * Sankt Petersburg 22. 8. 1858, ✝ Tübingen 22. 6. 1943; Prof. in Greifswald, Halle und Tübingen; wegweisender Vertreter der Interessenjurisprudenz.
I Heck,der hintere Teil eines Fahrzeugs, insbesondere der (über das Wasser herausragende) hintere Teil eines Schiffes. Man unterscheidet: das ellipt. Dampfer-H. älterer Schiffe; das bei Fracht- und Fahrgastschiffen bevorzugte Kreuzer-H.; das v. a. bei Segel- und Motorbooten zu findende Spiegel- oder Plattgatt-H. ; das Jacht-H. bei Rennjachten, das bugähnlich gestaltete Spitzgatt-H. bei Fischkuttern und das Tunnel-H. mit tunnelförmig gewölbtem Unterwasserteil bei Binnenschiffen.
II Hẹck,
Philipp von (geadelt 1912), Rechtsgelehrter, * Sankt Petersburg 22. 8. 1858, ✝ Tübingen 22. 6. 1943; Prof. in Greifswald, Halle und Tübingen; wegweisender Vertreter der Interessenjurisprudenz.