Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Hebamme
Hebamme,staatlich geprüfte und anerkannte, an einer Hebammenlehranstalt (drei Jahre) ausgebildete Geburtshelferin. Neben Beratung während der Schwangerschaft und Hilfe bei der Entbindung pflegt sie Mutter und Kind in den ersten Tagen des Wochenbetts. H. können in freier Praxis oder an einer Klinik tätig sein. Der Beruf kann unter der Bez. Entbindungspfleger auch von Männern ausgeübt werden.
Literatur:
Gubalke, W.: Die H. im Wandel der Zeiten. Hannover 21985.
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