Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Havarie
Havarie[niederländ.] die (Haverei), Seeunfall durch Kollision, Grundberührung oder ein anderes, das Schiff schädigendes Ereignis. Seehandelsrecht: Verluste und Schäden eines Schiffes oder seiner Ladung während der Seereise. Die kleine H. umfasst alle Kosten der Schifffahrt (§ 621 HGB; z. B. Lotsen- und Hafengelder, Schlepplohn); bei fehlender besonderer Abrede trägt sie der Verfrachter. Die große H. umfasst alle Schäden, die der Kapitän dem Schiff, der Ladung oder beiden zur Rettung aus einer gemeinsamen Gefahr mit Absicht zufügt, sowie die dadurch verursachten Kosten (§§ 700 ff. HGB). Der Schaden wird auf Schiff, Fracht und Ladung umgelegt (Dispache). Die besondere H. umfasst alle nicht zur großen oder kleinen H. zu zählenden Unfallschäden. Sie wird von den Eigentümern des Schiffes und der Ladung getrennt getragen (§ 701 HGB).
Havarie[niederländ.] die (Haverei), Seeunfall durch Kollision, Grundberührung oder ein anderes, das Schiff schädigendes Ereignis. Seehandelsrecht: Verluste und Schäden eines Schiffes oder seiner Ladung während der Seereise. Die kleine H. umfasst alle Kosten der Schifffahrt (§ 621 HGB; z. B. Lotsen- und Hafengelder, Schlepplohn); bei fehlender besonderer Abrede trägt sie der Verfrachter. Die große H. umfasst alle Schäden, die der Kapitän dem Schiff, der Ladung oder beiden zur Rettung aus einer gemeinsamen Gefahr mit Absicht zufügt, sowie die dadurch verursachten Kosten (§§ 700 ff. HGB). Der Schaden wird auf Schiff, Fracht und Ladung umgelegt (Dispache). Die besondere H. umfasst alle nicht zur großen oder kleinen H. zu zählenden Unfallschäden. Sie wird von den Eigentümern des Schiffes und der Ladung getrennt getragen (§ 701 HGB).