Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Haustürgeschäft
Haustürgeschäft,Vertragsabschluss über eine entgeltl. Leistung, der in bestimmten räuml. Bereichen getätigt wird, insbesondere am Arbeitsplatz, in der Privatwohnung (Haustür), bei Kaffeefahrten, in öffentl. Verkehrsmitteln. Das H. kann vom Kunden gemäß Ges. vom 16. 1. 1986 innerhalb einer Woche frei widerrufen werden. Der Fristlauf beginnt erst nach schriftl. Belehrung über das Widerrufsrecht. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die Verhandlung auf Bestellung des Kunden geführt wurde, die Leistung sofort erbracht und bezahlt wurde sowie ihr Wert unter 80 DM liegt. Das Gesetz ist nicht bei Abschluss eines Versicherungsvertrages anwendbar.
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