Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Hausratversicherung
Hausratversicherung (Verbundene H.), kombinierte Versicherung von allen Gegenständen, die im Haushalt zur Einrichtung gehören bzw. zum Gebrauch oder Verbrauch dienen, sowie gesondert genannter weiterer Sachen (z. B. Wertsachen bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen). Schutz besteht nach den Allgemeinen H.-Bedingungen von 1984 gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm- und Leitungswasserschäden. Haushaltsglas und Fahrräder sind heute nicht mehr eingeschlossen.
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