Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Hausratsverordnung
Hausratsverordnung,VO vom 21. 10. 1944 (mit späteren Änderungen) über die Behandlung der Ehewohnung und des Hausrats nach der Scheidung. Können sich die geschiedenen Ehegatten nicht einigen, wer von ihnen Ehewohnung und Hausrat erhalten soll, kann auf Antrag der Richter nach seinem Ermessen eine Regelung unter Berücksichtigung v. a. des Wohls der Kinder treffen.
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