Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Hausmacht
Hausmacht,im MA. zunächst der erbl. Besitz des Königsgeschlechts; im Investiturstreit (11./12. Jh.) kamen im Hl. Röm. Reich die noch nicht an die Kirche übertragenen Reste des Reichsguts hinzu. Zuerst gelang den Staufern Friedrich I. Barbarossa und Heinrich VI. der Aufbau einer großen Hausmacht. Nach dem Interregnum (1254-73) konnten sich nur noch Wahlkönige mit großer H. durchsetzen. Die H.-Politik, bes. zielstrebig von Habsburgern und Hohenzollern verfolgt, führte zur Landesherrschaft und zum Flächenstaat.
Hausmacht,im MA. zunächst der erbl. Besitz des Königsgeschlechts; im Investiturstreit (11./12. Jh.) kamen im Hl. Röm. Reich die noch nicht an die Kirche übertragenen Reste des Reichsguts hinzu. Zuerst gelang den Staufern Friedrich I. Barbarossa und Heinrich VI. der Aufbau einer großen Hausmacht. Nach dem Interregnum (1254-73) konnten sich nur noch Wahlkönige mit großer H. durchsetzen. Die H.-Politik, bes. zielstrebig von Habsburgern und Hohenzollern verfolgt, führte zur Landesherrschaft und zum Flächenstaat.