Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Hausherrschaft
Hausherrschaft, in Antike und german. Vorzeit die Gewalt des Hausherrn. Adelsherrschaft entstand durch H.; diese war die Basis des Herrschaftsgefüges der alteurop. bürgerl. Gesellschaft. Ihr Fundament waren Großfamilie und erbl. Besitz, die einen der staatl. Hoheitsgewalt unmittelbar entzogenen Friedensbereich bildeten. Die H. stand neben Staatlichkeit und Lehnswesen, war damit jedoch vielfältig verbunden.
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