Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Haushaltshilfe
Haushaltshilfe, Sozialpolitik: in der gesetzl. Kranken-, Renten- oder Unfallversicherung im Falle von Krankheit, Entbindung oder Kur bzw. bei Rehabilitationsmaßnahmen dem Versicherten zustehender Anspruch auf Führung des Haushalts durch eine Ersatzkraft, wenn dem Versicherten die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist, in dem betroffenen Haushalt ein behindertes oder ein noch nicht zwölf Jahre altes Kind lebt und eine andere im Haushalt lebende Person die Haushaltsführung nicht übernehmen kann. Statt der gestellten Ersatzkraft kann der Versicherte selbst jemanden verpflichten, wobei die dadurch entstandenen Kosten ersetzt werden. H. kann auch im Rahmen der Sozialhilfe erfolgen.
Haushaltshilfe, Sozialpolitik: in der gesetzl. Kranken-, Renten- oder Unfallversicherung im Falle von Krankheit, Entbindung oder Kur bzw. bei Rehabilitationsmaßnahmen dem Versicherten zustehender Anspruch auf Führung des Haushalts durch eine Ersatzkraft, wenn dem Versicherten die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist, in dem betroffenen Haushalt ein behindertes oder ein noch nicht zwölf Jahre altes Kind lebt und eine andere im Haushalt lebende Person die Haushaltsführung nicht übernehmen kann. Statt der gestellten Ersatzkraft kann der Versicherte selbst jemanden verpflichten, wobei die dadurch entstandenen Kosten ersetzt werden. H. kann auch im Rahmen der Sozialhilfe erfolgen.