Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Hausgewerbetreibender
Hausgewerbetreibender,Person, die in eigener Arbeitsstätte (Wohnung oder Betriebsstätte) mit nicht mehr als zwei fremden Hilfskräften im Auftrag eines Gewerbetreibenden oder Zwischenmeisters Waren herstellt, bearbeitet oder verpackt, die Verwertung der Arbeitsergebnisse jedoch dem Gewerbetreibenden überlässt (§ 2 Heimarbeitsges.). H. sind gewerbesteuerpflichtig.
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