Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Hausgesetze
Hausgesetze(Hausverträge), auf autonomer Rechtsetzungsbefugnis beruhende Sonderregelungen des hohen Adels in Dtl. für das Erb-, Familien- und Vermögensrecht (z. B. die Pragmatische Sanktion von 1713). Art. 109 Weimarer Reichsverf. gab den Ländern die Möglichkeit, die H. durch Gesetz aufzuheben, was nur z. T. geschah (so in Preußen 1920).
Hausgesetze(Hausverträge), auf autonomer Rechtsetzungsbefugnis beruhende Sonderregelungen des hohen Adels in Dtl. für das Erb-, Familien- und Vermögensrecht (z. B. die Pragmatische Sanktion von 1713). Art. 109 Weimarer Reichsverf. gab den Ländern die Möglichkeit, die H. durch Gesetz aufzuheben, was nur z. T. geschah (so in Preußen 1920).