Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Hausbesorger
Hausbesorger, österr. Bez. für Personen, die auf privatrechtl. Grundlage bestimmte häusl. Dienste verrichten; ihre Rechtsstellung regelt das H.-Ges. vom 11. 12. 1969. § 23 des Mietrechtsges. bestimmt, in welchem Umfang die H.-Kosten auf Mieter umlagefähig sind.
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