Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Haus
Haus, 1) das Wohnhaus; i. w. S. auch das aus Wänden und Dach bestehende Gebäude, ohne Rücksicht auf seinen Zweck. Früher wurden einzelne Räume mit H. (hûs) bezeichnet, so im vorarlberg. Bauern-H. die Küche mit Herd. - Vielfach bildete das H., die H.-Gemeinschaft (Familie), eine besondere Kultgemeinschaft mit eigenen Hausgöttern. Römer und Germanen kannten den häusl. Opferherd, der im Christentum später durch den H.-Altar ersetzt wurde. Mit Wurzeln im antiken und german. H.-Recht entwickelte sich im MA. mit dem H. die kleinste Rechts-, Wirtschafts- und Herrschaftseinheit eines H.-Herrn, v. a. des Adels(nach O. Brunner »ganzes H.« gen.; seit jüngster Zeit wiss. umstritten); erst durch die Herrschaftsausweitung im Absolutismus schrumpfte das H. zum bürgerl. Haushalt. - Während des MA. erfolgte im Bereich des Hochadels eine Differenzierung: Die bediensteten und nicht bediensteten H.-Genossen des Fürsten bildeten den Hof, die Familienmitgl. (Dynastie) das H. (Herrscher-H.); rechtlich selbstständige dynast. Seitenlinien bildeten schon im MA. eigene Häuser. Die Zugehörigkeit zum H. regelten Hausgesetze. (Bauernhaus, Bürgerhaus)
2) Astrologie: Häuser.
Haus, 1) das Wohnhaus; i. w. S. auch das aus Wänden und Dach bestehende Gebäude, ohne Rücksicht auf seinen Zweck. Früher wurden einzelne Räume mit H. (hûs) bezeichnet, so im vorarlberg. Bauern-H. die Küche mit Herd. - Vielfach bildete das H., die H.-Gemeinschaft (Familie), eine besondere Kultgemeinschaft mit eigenen Hausgöttern. Römer und Germanen kannten den häusl. Opferherd, der im Christentum später durch den H.-Altar ersetzt wurde. Mit Wurzeln im antiken und german. H.-Recht entwickelte sich im MA. mit dem H. die kleinste Rechts-, Wirtschafts- und Herrschaftseinheit eines H.-Herrn, v. a. des Adels(nach O. Brunner »ganzes H.« gen.; seit jüngster Zeit wiss. umstritten); erst durch die Herrschaftsausweitung im Absolutismus schrumpfte das H. zum bürgerl. Haushalt. - Während des MA. erfolgte im Bereich des Hochadels eine Differenzierung: Die bediensteten und nicht bediensteten H.-Genossen des Fürsten bildeten den Hof, die Familienmitgl. (Dynastie) das H. (Herrscher-H.); rechtlich selbstständige dynast. Seitenlinien bildeten schon im MA. eigene Häuser. Die Zugehörigkeit zum H. regelten Hausgesetze. (Bauernhaus, Bürgerhaus)
2) Astrologie: Häuser.