Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Hauptsache
Hauptsache,als prozessualer Begriff in erster Linie der Streitgegenstand eines gerichtl. Verfahrens. Im materiellen Recht bedeutet H. die Sache selbst im Unterschied zu Bestandteil und Zubehör.
Hauptsache,als prozessualer Begriff in erster Linie der Streitgegenstand eines gerichtl. Verfahrens. Im materiellen Recht bedeutet H. die Sache selbst im Unterschied zu Bestandteil und Zubehör.