Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Hardenberg
Hạrdenberg,1) F. Freiherr von, Novalis.
2) Karl August Freiherr von, Fürst (seit 1814), preuß. Staatsmann, * Essenrode (heute zu Lehre, Kr. Helmstedt) 31. 5. 1750, ✝ Genua 26. 11. 1822; bis 1782 in hannover. Staatsdienst, verwaltete als preuß. Min. 1791-98 Ansbach-Bayreuth als Prov. und war 1795 beim Abschluss des Baseler Friedens maßgebend beteiligt. 1798-1806 leitete er neben C. von Haugwitz die preuß. Neutralitätspolitik; erst durch den Zusammenbruch von 1806/07 wurde er auf Verlangen Napoleons I. nach dem Tilsiter Frieden entlassen. Seit 1810 Staatskanzler, setzte er im Bemühen, den preuß. Staat vom aufgeklärten Absolutismus zum Liberalismus zu führen, die von Stein in Gang gesetzten Reformen fort (stein-hardenbergsche Reformen). 1810 führte er die Gewerbefreiheit ein und säkularisierte das Kirchengut. Seiner Idee staatsbürgerl. Gleichheit entsprach die Judenemanzipation (1812). Dem Adel musste H. in dem Regulierungsedikt (1811) zur Ablösung der Grundherrschaft (Bauernbefreiung) und in der Deklaration von 1816 entgegenkommen. Seinen Ruf als Staatsmann von europ. Rang begründete er in seiner abwartenden Koalitionspolitik in den Befreiungskriegen. Auf dem Wiener Kongress 1814/15 konnte er für Preußen bed. Gebietszuwachs erreichen; danach schuf er eine mustergültige Verwaltung. Mit der Teilnahme Preußens am metternichschen System der Restauration schwand sein polit. Einfluss, v. a. nach den Karlsbader Beschlüssen (1819). - »Denkwürdigkeiten ...« (5 Bde., hg. 1877).
Literatur:
Vogel, B.: Allgemeine Gewerbefreiheit. Die Reformpolitik des preuß. Staatskanzlers Hardenberg (1810-1820). Göttingen 1983.
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