Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Hangtäter
Hangtäter,Täter, der durch wiederholte Ausführung einen Hang zu erkennen gibt, erhebl. Straftaten zu begehen, namentlich solche, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden oder schwerer wirtsch. Schaden angerichtet wird, und der dadurch für die Allgemeinheit gefährlich ist. Als Hang wird eine eingewurzelte, aufgrund charakterl. Veranlagung bestehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung zu Rechtsbrüchen definiert. Der Hang kann auch auf Willensschwäche beruhen. Vom H. gesondert zu betrachten ist der Triebtäter. Ein H. kann, wenn er schon mehrfach verurteilt worden ist und mindestens zwei Jahre Freiheitsentzug verbüßt hat, in Sicherungsverwahrung genommen werden (§ 66 StGB).
Hangtäter,Täter, der durch wiederholte Ausführung einen Hang zu erkennen gibt, erhebl. Straftaten zu begehen, namentlich solche, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden oder schwerer wirtsch. Schaden angerichtet wird, und der dadurch für die Allgemeinheit gefährlich ist. Als Hang wird eine eingewurzelte, aufgrund charakterl. Veranlagung bestehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung zu Rechtsbrüchen definiert. Der Hang kann auch auf Willensschwäche beruhen. Vom H. gesondert zu betrachten ist der Triebtäter. Ein H. kann, wenn er schon mehrfach verurteilt worden ist und mindestens zwei Jahre Freiheitsentzug verbüßt hat, in Sicherungsverwahrung genommen werden (§ 66 StGB).