Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Handzeichen
Handzeichen,gekürzte Namensunterschrift (Initiale, Paraphe); ein die Namensunterschrift ersetzendes Zeichen von Analphabeten (meist drei Kreuze). H. müssen notariell beglaubigt sein, wenn für einen Vertrag Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift vorgeschrieben ist (§ 126 BGB).
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