Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Handschlag
Handschlag,im älteren dt. Recht eine Form des Vertragsabschlusses oder der Begründung vertragl. Haftung; hat sich in der Volkssitte ebenso wie in manchen Handelsbräuchen erhalten.
Handschlag,im älteren dt. Recht eine Form des Vertragsabschlusses oder der Begründung vertragl. Haftung; hat sich in der Volkssitte ebenso wie in manchen Handelsbräuchen erhalten.