Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Handgeld
Handgeld,1) Brauchtum: (Drangeld, Treugeld) früher Rechtsbrauch der symbol. Anzahlung einer kleinen Geldsumme bei mündl. Abschluss eines Vertrages; im 15.-18. Jh. das erste bei der Anwerbung der Landsknechte, später Soldaten, vor der Löhnung gezahlte Geld. - In Form von drei »Ehetalern« früher eine der Gaben des Bräutigams an die Braut am Hochzeitstag.
2) Wirtschaft: die Draufgabe.
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