Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Handfeste
Handfeste,Rechtsgeschichte: Formalakt, bei dem zur rechtswirksamen Bekräftigung einer Willenserklärung das Rechtssymbol einer Partei von der anderen mit der Hand berührt wurde; galt in späterer Zeit auch für Beurkundungsakte.
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