Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Handelsschiff
Handelsschiff,ein Fahrzeug, das Fahrgäste und Güter aller Art gegen Entgelt über See befördert. Es muss nach den Vorschriften der Klassifikationsgesellschaften erbaut sein, den Vorschriften der Sicherheitsbehörden (z. B. Seeberufsgenossenschaft, Board of Trade) genügen und in das Schiffsregister seines Heimatstaates eingetragen sein. Das Maß für die Gesamtgröße von H. ist die Bruttoraumzahl, BRZ.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Handelsschiff