Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Handelssachen
Handelssachen, Rechtsstreitigkeiten nach § 95 Gerichtsverfassungs-Ges., die auf Antrag vor der Kammer für H. verhandelt werden, z. B. Klagen gegen Kaufleute aus zweiseitigen Handelsgeschäften sowie Wechsel-und Scheckklagen.
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