Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Handelsregister
Handelsregister,öffentl., vom Amtsgericht geführtes Register, in dem die rechtl. Verhältnisse der Kaufleute und Handelsgesellschaften (Firma, Inhaber, Gesellschafter, Haftungs- und Vertretungsverhältnisse u. a.) aufgezeichnet werden. Es besteht aus zwei Abteilungen: A für Einzelkaufleute und Personengesellschaften, B für Kapitalgesellschaften. Die Eintragungen werden im Bundesanzeiger und einer örtl. Zeitung bekannt gemacht (§§ 8 ff. HGB). Die Einsicht ins H. ist jedem gestattet. Gutgläubige sind in ihrem Vertrauen auf die Richtigkeit der Eintragungen im H. geschützt. - In Österreich werden die H. (seit 1991 als Firmenbuch bezeichnet) bei den Gerichtshöfen erster Instanz, in der Schweiz bei kantonalen Behörden geführt.
Handelsregister,öffentl., vom Amtsgericht geführtes Register, in dem die rechtl. Verhältnisse der Kaufleute und Handelsgesellschaften (Firma, Inhaber, Gesellschafter, Haftungs- und Vertretungsverhältnisse u. a.) aufgezeichnet werden. Es besteht aus zwei Abteilungen: A für Einzelkaufleute und Personengesellschaften, B für Kapitalgesellschaften. Die Eintragungen werden im Bundesanzeiger und einer örtl. Zeitung bekannt gemacht (§§ 8 ff. HGB). Die Einsicht ins H. ist jedem gestattet. Gutgläubige sind in ihrem Vertrauen auf die Richtigkeit der Eintragungen im H. geschützt. - In Österreich werden die H. (seit 1991 als Firmenbuch bezeichnet) bei den Gerichtshöfen erster Instanz, in der Schweiz bei kantonalen Behörden geführt.