Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Handelsregister
Handelsregister,öffentl., vom Amtsgericht geführtes Register, in dem die rechtl. Verhältnisse der Kaufleute und Handelsgesellschaften (Firma, Inhaber, Gesellschafter, Haftungs- und Vertretungsverhältnisse u. a.) aufgezeichnet werden. Es besteht aus zwei Abteilungen: A für Einzelkaufleute und Personengesellschaften, B für Kapitalgesellschaften. Die Eintragungen werden im Bundesanzeiger und einer örtl. Zeitung bekannt gemacht (§§ 8 ff. HGB). Die Einsicht ins H. ist jedem gestattet. Gutgläubige sind in ihrem Vertrauen auf die Richtigkeit der Eintragungen im H. geschützt. - In Österreich werden die H. (seit 1991 als Firmenbuch bezeichnet) bei den Gerichtshöfen erster Instanz, in der Schweiz bei kantonalen Behörden geführt.
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