Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Handelsprivilegien
Handelsprivilegi|en,Vorrechte, die Einzelpersonen oder Gesellschaften, z. T. auch Städten, für Handelszwecke erteilt wurden. Urspr. obrigkeitl. Handelsregelungen (Stapelrechte, Handelsmonopole), wurden im 17. und 18. Jh. als Konzessionen an Handelskompanien verliehen, in Dtl. seit 1886 an Kolonialgesellschaften.
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