Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Handelskompanien
Handelskompani|en,große, durch Monopole, Privilegien und Territorialhoheitsrechte begünstigte Handelsges., die bes. während des Merkantilismus v. a. den Überseehandel beherrschten und zur Kolonisierung vieler Länder beitrugen. Bekannt wurden bes. die engl. Ostind. Kompanie (East India Company, gegr. 1600), die niederländ. Ostind. Kompanie (gegr. 1602), die engl. Hudson's Bay Company (gegr. 1670) und die frz. Ost- und die Westind. Kompanie (beide gegr. 1664). In Preußen war nur die Seehandlung (Preußische Staatsbank) von Bedeutung. H. gehen auf die zur Selbsthilfe gegr. kaufmänn. Organisationen (Genossenschaften, Gilden, Hansen) der Fernhändler des 10./11. Jh. zurück, die ab dem 16. Jh. vom Staat Schutz und Unterstützung erhielten. Gegen finanzielle Abgaben gestatteten zahlr. Staaten ihren H. die Anwendung polit. Machtmittel (Bau von Forts und Faktoreien, Münz- und Gerichtshoheit, Vertrags- und Bündnisrechte, Anwendung militär. Gewalt).
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