Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Handelsklauseln
Handelsklauseln,Abreden in Kaufverträgen, die die Willensentscheide der Vertragsparteien festlegen und die Angebots-, Liefer- und Zahlungsbedingungen zw. Käufern und Verkäufern bei nat. und internat. Handelsgeschäften regeln. Die internat. übl. Lieferbedingungen sind in den Incoterms (Abk. für International Commercial Terms) festgeschrieben. Die Incoterms wurden 1936 von der Internat. Handelskammer Paris aufgestellt und seither mehrmals revidiert. Sie bestimmen Liefer- und Abnahmeverpflichtungen, Verteilung der Kosten, Gefahrübergang, Transportversicherung u. a. Für den nat. Geltungsbereich sind die H. in den Trade Terms (engl.; frz. Termes commerciaux) fixiert, die für jedes Land eine einheitl. Auslegung international gebräuchl. Lieferbedingungen enthalten (z. B. cif, fob).
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