Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Handelshemmnisse
Handelshemmnisse(Handelsbeschränkungen), Eingriffe in den internat. Handel, die das Ausmaß, die Struktur und/oder die Richtung der Handelsströme verzerren im Ggs. zum ungehinderten internat. Handelsverkehr (Freihandel). Es wird zw. tarifären H. und nichttarifären H. unterschieden. Tarifäre H. (z. B. Zölle) konnten (zumindest im Handel zw. Ind.ländern) erheblich reduziert oder z. T. aufgehoben werden.
Die nicht tarifären H. werden unterteilt in formale (preisbezogene und mengenbeschränkende Maßnahmen) sowie administrative H. Preisbezogene Maßnahmen sind z. B. Einfuhrbardepots, Abschöpfungen, Einfuhrzuschläge und -nebenabgaben, staatl. Beihilfen und Subventionen. Mengenbeschränkende H. sind u. a. Einfuhr- und Ausfuhrverbote sowie Einfuhr- und Ausfuhrkontingente, Einfuhr- und Ausfuhrmindestpreise, freiwillige Selbstbeschränkungsabkommen beim Export und internat. Kartelle. Öffentl. Auftragsvergabe zugunsten inländ. Produzenten oder geringe Publizität bei Ausschreibungen, Außenhandelsmonopole, Einfuhrüberwachung und Ursprungskontrollen, Verbraucherschutzbestimmungen, techn. Normen und Standards stellen Beispiele für administrative und sonstige H. dar. H. sind Instrumente des Protektionismus; sie zu beseitigen ist die Aufgabe der Welthandelsorganisation WTO.
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