Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Handelsgut
Handelsgut(Handelsware), Gegenstand eines Handelsumsatzgeschäftes (Waren, Effekten, Devisen). Bei Vorliegen einer Gattungsschuld ist grundsätzlich H. mittlerer Art und Güte zu liefern (§ 360 HGB).
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