Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Handelsgesetzbuch
Handelsgesetzbuch,Abk. HGB, das Gesetzbuch vom 10. 5. 1897, in Kraft seit 1. 1. 1900, das das Handelsrecht regelt. Sein Vorgänger war das »Allg. Dt. H.«, das 1862-64 in den einzelnen dt. Bundesstaaten eingeführt wurde. Das H. ist in fünf Bücher aufgeteilt (Handelsstand, Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft, Handelsbücher, Handelsgeschäfte, Seehandel). Zum H. sind mehrfach Änderungen ergangen, in den vergangenen Jahren bes. in Durchführung von Richtlinien des Rates der EG. - In Österreich wurde das dt. H. 1938 eingeführt und blieb nach 1945 in Kraft. In der Schweiz ist das Handelsrecht im Obligationenrecht vom 30. 3. 1911 enthalten.
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