Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Handbremse
Handbremse,wird mit Handrad, Hebel oder Kurbel bedient; sie wirkt durch mechan. Übertragungselemente auf die Bremsbacken, früher teilweise auf ein Bremsband. Bei Kfz ist die H. eine Ausführungsart der nach § 41 der Straßenverkehrszulassungsordnung vorgeschriebenen zweiten, unabhängigen Bremse, die das Fahrzeug auch auf einer geneigten Fahrbahn und insbesondere in Abwesenheit des Fahrzeugführers im Stillstand hält (Feststellbremse). Bei Eisenbahnen dienen H. zum Abbremsen beim Rangieren oder zum Festhalten bei Gefällstrecken.
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