Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Handakten
Handakten,Akten der Staats- und Rechtsanwälte, die innerdienstl. und sonstige vertraul. Schriftstücke enthalten. Die Einsicht in die H. der Staatsanwaltschaft ist niemandem gestattet. Dagegen hat der Verteidiger grundsätzlich das Recht auf Einsicht in die Ermittlungsakten (vor Abschluss der Ermittlungen einschränkbar).
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