Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Halsgericht
Halsgericht(Hochgericht), seit dem 13. Jh. ein Gericht, das über Leben oder Tod des Angeklagten bei schweren Verbrechen zu urteilen hatte; später Ausdehnung der Zuständigkeit auf alle Strafsachen. Ab dem 15. Jh. entstanden H.-Ordnungen, die das Verfahren vor den H. regelten, z. B. die Bambergische H.-Ordnung (1507).
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