Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Hallsteindoktrin
Hạllsteindoktrin, Grundsatz der Deutschlandpolitik der Bundesrep. Dtl. in der Zeit des Ost-West-Konfliktes, nach W. Hallstein benannt, verkündet in der Reg.erklärung vom 29. 9. 1955, drückte - gestützt auf das GG - den Anspruch der Bundesrep. Dtl. aus, ganz Dtl. völkerrechtlich allein zu vertreten. Die Bundesreg. durfte keine völkerrechtl. Beziehungen zu Staaten aufnehmen oder aufrechterhalten, die die DDR diplomatisch anerkannten (Ausnahme UdSSR). Mit ihrer Dtl.- und Ostpolitik gab die Bundesreg. unter W. Brandt 1969 die H. auf. Der Beitritt der Bundesrep. Dtl. und der DDR (1973) zur UNO markierte den Schlusspunkt dieser Entwicklung.
Hạllsteindoktrin, Grundsatz der Deutschlandpolitik der Bundesrep. Dtl. in der Zeit des Ost-West-Konfliktes, nach W. Hallstein benannt, verkündet in der Reg.erklärung vom 29. 9. 1955, drückte - gestützt auf das GG - den Anspruch der Bundesrep. Dtl. aus, ganz Dtl. völkerrechtlich allein zu vertreten. Die Bundesreg. durfte keine völkerrechtl. Beziehungen zu Staaten aufnehmen oder aufrechterhalten, die die DDR diplomatisch anerkannten (Ausnahme UdSSR). Mit ihrer Dtl.- und Ostpolitik gab die Bundesreg. unter W. Brandt 1969 die H. auf. Der Beitritt der Bundesrep. Dtl. und der DDR (1973) zur UNO markierte den Schlusspunkt dieser Entwicklung.