Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Hagenbach-Bischoff-Verfahren
Hagenbach-Bịschoff-Verfahren [nach dem schweizer. Mathematiker Eduard Hagenbach-Bischoff, * 1833, ✝ 1910], Verfahren der Sitzverteilung bei Verhältniswahl (Wahlrecht). Dabei wird zunächst die Gesamtzahl der gültigen Stimmen durch die Zahl der zu Wählenden, vermehrt um 1, geteilt und der sich ergebende Quotient auf die nächst höhere ganze Zahl aufgerundet. In der Erstverteilung erhält jede Partei so viele Mandate zugeteilt, wie dieser Quotient in ihrer Stimmenzahl enthalten ist. Können dadurch nicht alle Mandate vergeben werden, wird die Stimmenzahl jeder Partei durch die um 1 vermehrte Zahl der ihr bereits zugewiesenen Mandate dividiert; das erste noch zu vergebende Mandat erhält diejenige Partei, die hierbei den größten Quotienten aufweist. Dies wird so lange wiederholt, bis alle Mandate vergeben sind (Restmandatsverteilung). Sofern sich hierbei zwei oder mehr gleich große Quotienten ergeben, geht das Mandat an diejenige Partei, die bei der Erstverteilung den größten Rest aufwies; sind auch diese Restzahlen gleich groß, erhält diejenige Partei das Mandat, deren infrage stehender Bewerber die größere Stimmenzahl aufweist. - Wie das d'hondtsche Höchstzahlverfahren begünstigt das H. die größeren Parteien.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Hagenbach-Bischoff-Verfahren