Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Haftung
Haftung,1) svw. Schuld, Verbindlichkeit, auch die Verpflichtung zum Einstehen für fremde Schuld; 2) Verantwortlichkeit für den Schaden eines anderen mit der Folge, dass dem Geschädigten Ersatz zu leisten ist; 3) das Unterworfensein des Schuldners unter den Vollstreckungszugriff des Gläubigers (persönl. H.); 4) die Verwertbarkeit einer fremden Sache durch den Gläubiger eines an der Sache bestehenden Pfandrechts oder Grundpfandrechts (dingl., Real-, Sachhaftung).
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