Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung,ein Versicherungszweig, der dem Versicherungsnehmer (und mitversicherten Personen) Schutz bei Schadensersatzansprüchen Dritter gewährt. I. d. R. werden Personen- und Sachschäden ersetzt, durch besondere Vereinbarungen sind auch Vermögensschäden versicherbar. Bei vorsätzl. Handeln durch den Versicherungsnehmer besteht kein Schutz. Die vereinbarten Versicherungssummen stellen die Deckungsgrenze dar. Unterschieden werden: H. des Privatbereiches (z. B. Privat-H., Haus- und Grundbesitzer-H.), die Berufs-H. (z. B. Ärzte, Notare), die Betriebs-H., die Gewässerschaden-H., die Produkt-H. u. a. Formen.
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