Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Hafen
Hafen, 1) Wasserbau: natürl. oder künstl., gegen Sturm, See- und Eisgang schützender Anker- und Anlegeplatz für Schiffe mit Einrichtungen und Anlagen für Verkehr und Güterumschlag, Schiffsreparatur und -ausrüstung. Zu unterscheiden sind: 1) nach der Verkehrsart See-H. und Binnen-H. Ein See-H. besteht oft aus einem offenen Teil, dem Außen-H., und einem geschlossenen Teil, der ebenfalls als Binnen-H. bezeichnet wird; 2) nach der geograph. Lage oder der Lage am Gewässer Küsten-H., Insel-H., Flussmündungs-H., Vor-H. (H. an der Flussmündung, der einem flussaufwärts liegenden See-H. zugeordnet ist), Lagunen-H., Fluss-H. und Kanal-H.; 3) nach der Verbindung zw. H. und Wasserstraße offener H. (Wasserstände im H. und in der Wasserstraße ständig ausgespiegelt), Tide-H. (offener H. im Tidegebiet, gegen Sturmfluten evtl. durch ein Sperrwerk geschützt) und geschlossener H., entweder durch eine Schleuse jederzeit zugänglich (Schleusen-H.) oder durch ein Dockhaupt abgeschlossen und damit nur begrenzt zugänglich (Dock-H.); 4) nach der Form Atoll-H. (vor der Küste angelegter H. ohne feste Landverbindung), Parallel-H., früher Lände (einfachste Form des Binnenhafens, entsteht durch Erweiterung des Fahrwassers bei entsprechendem Uferausbau, H.-Wasserfläche auf ihrer ganzen Länge nicht durch Bauwerke von der Wasserstraße getrennt), Dreieck-H. (dreieckförmige H.-Wasserfläche, die nicht durch Bauwerke von der Wasserstraße getrennt ist), Molen-H. (H.-Wasserfläche durch Molen von der Wasserstraße abgetrennt) und Stich-H. (H.-Wasserfläche landeinwärts der Wasserstraße gelegen, durch eine H.-Einfahrt mit ihr verbunden); 5) nach dem Zweck, z. B. Schutz- oder Winter-H., Not-H., Liege-H., Handels-H., Industrie-H., Werft-H., Bau-H., Werk-H., Fähr-H., Kriegs-H. und Sportboot-H.; 6) nach dem Umschlaggut, z. B. Massengut-H., Stückgut-H., Container-H., Öl-H., Fischerei-H., Erz-H., Holz-H., Getreide-H.; 7) nach der Verkehrsbedeutung Lokal-H., Regional-H., Welt-H.; 8) nach Zollgrenzen Freihafen und Zollhafen.Der Umschlag erfolgt zw. Schiff und Lagerplatz oder Speicher oder beim kombinierten Verkehr zw. Schiff und Eisenbahn oder Lkw oder auch von Schiff zu Schiff, und zwar je nach Art des Umschlagguts mit Kränen, Verladebrücken, Transportbändern, Schüttern (z. B. bei Kohle), Saugluftanlagen (z. B. bei Getreide) oder Druckrohrleitungen (z. B. bei Öl). Stückgüter werden mit H.-Kränen verladen oder palettiert von Gabelstaplern im Truck-to-Truck-Handling umgeschlagen. Dem Beladen von Containerschiffen dienen Containerterminals mit großen Freiflächen und besonderen Verladebrücken (z. B. Bremerhaven). Durch Verwendung von Containern wird u. a. der Umschlag beschleunigt. Daneben spielen über kurze und mittlere Entfernungen Roll-on-roll-off-Schiffe und Fähren eine wichtige Rolle. H. müssen Straßen- und Bahnanschluss (Gleise bis auf den Kai) besitzen.
Literatur:
Föhl, A.u. Hamm, M.: Die Industriegeschichte des Wassers. Düsseldorf 1985.
See- u. Flußhäfen vom Hochmittelalter bis zur Industrialisierung, hg. v. H. Stoob. Köln u. a. 1986.
Biebig, P. u. Wenzel, H.: Seehäfen der Welt. Berlin 1989.
2) Werkstofftechnik: Gefäß aus feuerfester Keramik; dient bei einem Glasschmelzofen (Hafenofen), in dem Glas in mittelgroßen Mengen erschmolzen wird, zur Aufnahme des Schmelzgutes.
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