Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Habilitation
Habilitation[lat.] die, der Erwerb der akadem. Lehrbefugnis (Venia Legendi) für ein wiss. Fach durch eine Abhandlung (H.-Schrift) oder andere wiss. Publikationen, Vortrag vor der Fakultät mit anschließender Disputation und öffentl. Antrittsvorlesung. Der Habilitierte (Titel Dr. habil.) hat den Status eines Privatdozenten. Seit der Hochschulreform ist die H. keine zwingende Berufungsvoraussetzung mehr.
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