Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
gute Dienste
gute Dienste,Völkerrecht: diplomat. Bemühungen eines Staates, andere, sich streitende Staaten zur friedl. Streitbeilegung zu bewegen; die g. D. sind keine Einmischung in fremde Angelegenheiten (Intervention).
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