Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
gossensche Gesetze
gọssensche Gesetze,auf Vorschlag von F. von Wieser nach H. H. Gossen benannte Regeln: 1) Nach dem Gesetz der Bedürfnissättigung nimmt der Grenznutzen eines Gutes mit wachsender verfügbarer Menge ab; 2) entsprechend dem Gesetz vom Ausgleich der Grenznutzen ist das Maximum an Bedürfnisbefriedigung erreicht, wenn die Grenznutzen der zuletzt beschafften Teilmengen der Güter gleich sind.
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