Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
gewohnheitsmäßiges Handeln
gewohnheitsmäßiges Handeln,strafbegründendes oder straferhöhendes Merkmal einer Straftat, die auf dem durch wiederholte Begehung hervorgerufenen Hang des Täters zu dem betreffenden Delikt beruht. Der Begriff des »Gewohnheitsverbrechers«, der 1933 in das StGB eingeführt wurde, ist 1969 beseitigt worden.
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Ansicht: gewohnheitsmäßiges Handeln